Wir weisen darauf hin, dass der Einbau einer Zusatzelektronik (Tuning-Chip) Folgen hat. Diese sind:
- der Einbau der Zusatzelektronik (Tuning-Chip) führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für die Landmaschine,
- der Betrieb der Landmaschine führt im öffentlichen Straßenverkehr ohne Betriebserlaubnis zum Verlust des Versicherungsschutzes,
- der Betrieb einer Landmaschine im öffentlichen Straßenverkehr ohne ausreichenden Versicherungsschutz stellt eine Straftat dar,
- der Einbau der Zusatzelektronik (Tuning-Chip) führt dazu, dass die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer, sowie die Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller entfallen.